Ja, die Sicherheit aller Teilnehmenden steht in jeder klinischen Studie an erster Stelle. Jede
Studie wird von staatlichen Behörden wie dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und der Ethikkommission genehmigt. Diese
Stellen überprüfen die Sicherheit der Behandlung und sorgen dafür, dass das Prüfzentrum und
das Personal den höchsten Standards entsprechen. Zudem bist du über eine spezielle
Teilnehmerverischerung abgesichert.
Jede medizinische Behandlung kann Nebenwirkungen haben. Im Aufklärungsgespräch wirst du
ausführlich über bekannte und potenzielle Nebenwirkungen informiert. Sollte während der
Studie etwas Unvorhergesehenes auftreten, hat deine Sicherheit für uns oberste Priorität.
Die regelmäßige Einnahme von verschreibungspflichtigen Medikamenten ist ein
Ausschlusskriterium. Auch Nahrungsergänzungsmittel oder Kräuterpräparate dürfen während der
Studie nicht eingenommen werden.
Ja, im Rahmen jeder Studie gibt es eine spezielle Teilnehmerverischerung. Die genauen
Bedingungen werden dir während der Infoveranstaltung und im Aufklärungsgespräch erläutert.
Nein, die Teilnahme ist freiwillig. Auch nach deiner Einwilligung kannst du die Studie jederzeit
abbrechen. Die Aufwandsentschädigung wird dann entsprechend dem bereits geleisteten
Aufwand angepasst.
Um sicherzustellen, dass genügend geeignete Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Verfügung
stehen, laden wir oft mehr Personen ein, als benötigt werden. Falls du als Ersatzproband
eingeplant wirst und nicht an der Studie teilnimmst, erhältst du dennoch eine
Aufwandsentschädigung. Dies wird dir vor Ort vom Studienarzt oder Betreuer mitgeteilt.
In Phase-1-Studien werden neue Wirkstoffe erstmals am Menschen getestet. Um die
Verträglichkeit und mögliche Nebenwirkungen zu erforschen, ist es wichtig, dass nur gesunde
Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingeschlossen werden. So können die Effekte der Substanz
zuverlässig bewertet werden.
Ja, die Aufwandsentschädigung, die du für deine Teilnahme erhältst, muss eventuell versteuert
werden. Außerdem kann es sein, dass du sie bei Behörden wie dem Arbeitsamt oder der
Sozialhilfestelle angeben musst.
Nein, eine Studienteilnahme wird nicht als krankheitsbedingte Abwesenheit angesehen. Auf
Wunsch stellen wir dir aber eine Anwesenheitsbescheinigung für deinen Arbeitgeber aus.
Vor der Anmeldung kannst du dich jederzeit unverbindlich informieren. Alle wichtigen Details zu
den Studien findest du auf unserer Webseite. Auch telefonisch stehen wir dir gerne zur
Verfügung.
Alle Termine und die Dauer der Klinikbesuche sind auf unserer Webseite für jede Studie klar
beschrieben. Diese Informationen erhältst du auch während des Anmeldeprozesses oder
telefonisch.
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